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Mitgliederversammlung

05. Februar 2025
Wilhelm Mensing

Liebe Vereinsmitglieder,

hiermit lade ich zur Mitgliederversammlung 2025 ein. Die Mitgliederversammlung findet am 21. Februar 2025 um 19.30 Uhr im Schützenhaus statt.

Ich bitte alle Traditionsschützen zu dieser Veranstaltung in Uniform zu erscheinen.

Tagesordnung Mitgliederversammlung

TOP 01
Begrüßung/ Bekanntgabe der Tagesordnung/ Feststellung der
Beschlussfähigkeit

TOP 02
Verlesen/ Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
vom 09.02.2024

TOP 03
Ehrungen von Mitgliedern /Auszeichnung / Verabschiedung

TOP 04
Satzungsänderung

TOP 05
Rückblick 2024/Ausblick 2025

TOP 06
Mitgliederbewegung

TOP 07
Bericht des Schatzmeisters inkl. Haushaltsplan

TOP 08
Bericht der Kassenprüfer

TOP 09
Bericht des Schießsportleiters

TOP 10
Bericht der Damenwartin

TOP 11
Bericht des Jugendwartes

TOP 12
Bericht des Spartenleiters Bogenabteilung

TOP 13
Bericht des Festausschussvorsitzenden

TOP 14
Ernennung durch den Vorstand/Kommissarisch

TOP 15Wahlen
– 1. Vorsitzender
– Schatzmeister
– Schriftführer
– Schießoffizier
– Jugendwart
– Damenwart
– Pressewart
– Spartenleiter Bogensparte
– Kassenprüfer (Garstedt)

TOP 16
Mitgliederanträge

TOP 17
Sonstiges

Top 04: Satzungsänderung

Liebe Vereinsmitglieder, das Finanzamt hat uns aufgefordert, eine Satzungsänderung bezüglich der Gemeinnützigkeitsbestimmungen vorzunehmen. 

Die Formulierung der Satzung entspricht nicht den aktuellen steuerlichen Bestimmungen. 

Aus diesem Grund muss auf der Mitgliederversammlung über eine Satzungsänderung abgestimmt werden, um unsere Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. 

Unsere aktuelle Satzung findet Ihr auf unserer Homepage unter Verein/Satzung. 

Es geht um die Paragrafen § 1, § 2 und § 17. 

Formulierung laut Finanzamt: 

§ 1 

Der Verein führt den Namen „Schützenverein Garstedt – Wulfsen e. V.“ und hat den Sitz in Garstedt. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lüneburg unter der Nr. 110056 eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 

§ 2 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 

• planmäßige Pflege des Schießsports jeder Art 

• Betreibung der Jugendpflege im sportlichen Rahmen 

• Förderung sportlicher Betätigung Jugendlicher 

• Förderung des Schützenbrauchtums 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. 

§ 17 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Garstedt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 

Sollte es Anträge oder Einwände zur bestehenden Tagesordnung geben, sind diese spätestens bis zum 18.02.25 einzureichen.

Für den Vorstand

Wilhelm Mensing
1. Vorsitzender

Kommende Termine