Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit lade ich zur Mitgliederversammlung 2025 ein. Die Mitgliederversammlung findet am 21. Februar 2025 um 19.30 Uhr im Schützenhaus statt.
Ich bitte alle Traditionsschützen zu dieser Veranstaltung in Uniform zu erscheinen.
Tagesordnung Mitgliederversammlung
TOP 01
Begrüßung/ Bekanntgabe der Tagesordnung/ Feststellung der
Beschlussfähigkeit
TOP 02
Verlesen/ Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
vom 09.02.2024
TOP 03
Ehrungen von Mitgliedern /Auszeichnung / Verabschiedung
TOP 05
Rückblick 2024/Ausblick 2025
TOP 06
Mitgliederbewegung
TOP 07
Bericht des Schatzmeisters inkl. Haushaltsplan
TOP 08
Bericht der Kassenprüfer
TOP 09
Bericht des Schießsportleiters
TOP 10
Bericht der Damenwartin
TOP 11
Bericht des Jugendwartes
TOP 12
Bericht des Spartenleiters Bogenabteilung
TOP 13
Bericht des Festausschussvorsitzenden
TOP 14
Ernennung durch den Vorstand/Kommissarisch
TOP 15Wahlen
– 1. Vorsitzender
– Schatzmeister
– Schriftführer
– Schießoffizier
– Jugendwart
– Damenwart
– Pressewart
– Spartenleiter Bogensparte
– Kassenprüfer (Garstedt)
TOP 16
Mitgliederanträge
TOP 17
Sonstiges
Top 04: Satzungsänderung
Liebe Vereinsmitglieder, das Finanzamt hat uns aufgefordert, eine Satzungsänderung bezüglich der Gemeinnützigkeitsbestimmungen vorzunehmen.
Die Formulierung der Satzung entspricht nicht den aktuellen steuerlichen Bestimmungen.
Aus diesem Grund muss auf der Mitgliederversammlung über eine Satzungsänderung abgestimmt werden, um unsere Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren.
Unsere aktuelle Satzung findet Ihr auf unserer Homepage unter Verein/Satzung.
Es geht um die Paragrafen § 1, § 2 und § 17.
Formulierung laut Finanzamt:
§ 1
Der Verein führt den Namen „Schützenverein Garstedt – Wulfsen e. V.“ und hat den Sitz in Garstedt. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lüneburg unter der Nr. 110056 eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
§ 2
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
• planmäßige Pflege des Schießsports jeder Art
• Betreibung der Jugendpflege im sportlichen Rahmen
• Förderung sportlicher Betätigung Jugendlicher
• Förderung des Schützenbrauchtums
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 17
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Garstedt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Sollte es Anträge oder Einwände zur bestehenden Tagesordnung geben, sind diese spätestens bis zum 18.02.25 einzureichen.
Für den Vorstand
Wilhelm Mensing
1. Vorsitzender